- (jn) gerichtlich belangen
- подавать (на кого-л.) в суд
Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. Г. В. Мясникова, И. Ф. Жданова. 2001.
Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. Г. В. Мясникова, И. Ф. Жданова. 2001.
Gerichtlich — Gerichtlich, adj. et adv. im Gerichte, vor Gerichte, zum Gerichte gehörig, demselben gemäß, darin gegründet. Das gerichtliche Verfahren, das Verfahren des Gerichtes und in demselben. Jemanden gerichtlich belangen, verklagen, vor Gericht. Ein… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
belangen — V. (Aufbaustufe) jmdn. zur Verantwortung ziehen Synonyme: verantwortlich machen, zur Rechenschaft ziehen, haftbar machen Beispiel: Der Künstler will ihn wegen des Plagiats gerichtlich belangen … Extremes Deutsch
belangen — strafen; maßregeln; bestrafen; zur Verantwortung ziehen; ahnden * * * be|lan|gen [bə laŋən] <tr.; hat: zur Rechenschaft, Verantwortung ziehen, verklagen: jmdn. wegen eines Vergehens [gerichtlich] belangen. Syn.: ↑ bestrafen, mit einer Strafe… … Universal-Lexikon
gerichtlich — rechtlich; juristisch; von Rechts wegen; de jure (fachsprachlich); jur. * * * ge|richt|lich [gə rɪçtlɪç] <Adj.>: das 1Gericht betreffend, zu ihm gehörend, mit seiner Hilfe [durch , herbeigeführt]: eine gerichtliche Entscheidung; jmdn.… … Universal-Lexikon
belangen — be·lạn·gen; belangte, hat belangt; [Vt] 1 jemanden (wegen / für etwas) belangen mithilfe eines Rechtsanwalts oder der Polizei dafür sorgen, dass jemand für etwas bestraft wird oder einen Schaden ersetzen muss ≈ verklagen <jemanden gerichtlich … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
gerichtlich — ge·rịcht·lich Adj; 1 <ein Verfahren, eine Verhandlung> so, dass sie vor dem ↑Gericht1 (1) stattfinden: jemanden gerichtlich belangen 2 zum ↑Gericht1 (1) gehörend ≈ forensisch <Medizin, Psychologie> 3 vom ↑Gericht1 (2), mithilfe des… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
Belangen — Belangen, verb. reg. act. welches in allen seinen Bedeutungen nur in den gemeinen Mundarten üblich ist. Es bedeutet aber, 1) * eigentlich, an etwas langen, es mit ausgestrecktem Arme erreichen, welche Bedeutung noch das Niedersächsische belangen… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Päderastie — (v. gr., d.i. Knabenliebe), 1) das Liebesverhältniß zwischen einem Erwachsenen u. einem Knaben. In seinem edeln u. lautern Wesen kommt die P. in den griechisch dorischen Staaten schon früh vor u. gehörte dort zur Erziehung. In Sparta, wo der… … Pierer's Universal-Lexikon
Ausklagen — Ausklagen, 1) Jemand gerichtlich belangen, 2) bes. eine Schuld, einen Wechsel a., so v.w. Einklagen … Pierer's Universal-Lexikon
Aktionator — (neulat.), Kläger; Makler; aktionieren, gerichtlich belangen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ansprechen — Ánsprêchen, verb. irreg. (S. Sprechen,) welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit haben, laut werden, einen Ton von sich geben, aber wohl nur allein von musikalischen Instrumenten. Wenn die Canzellen in den Orgeln Risse… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart